In Deutschland haben Eltern das Recht, ihren nicht einsichts- und urteilsfähigen Jungen auch ohne medizinischen Grund beschneiden zu lassen.
Der Eingriff muss nach Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden und unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Das bedeutet konkret, dass Kinder entweder ambulant
oder stationär, unter Vollnarkose oder lokaler Betäubung beschnitten werden müssen und die Eltern über den Grund der Beschneidung alleine entscheiden dürfen.
Im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Eltern nicht nur das Recht haben, über
die Gründe der Beschneidung frei entscheiden zu dürfen. Nein, Säuglinge dürfen bis zum sechsten
Lebensmonat auch durch speziell ausgebildete Beschneider einer Religionsgemeinschaft beschnitten
werden. Der Beschneider muss kein Mediziner sein, aber nur Ärzte dürfen Eingriffe unter
Vollnarkose oder lokaler Betäubung durchführen. Säuglinge dürfen also ohne Betäubung beschnitten werden.
In meinem Beratungs- und Aufklärungsprozess berücksichtige ich nicht nur die körperlichen Aspekte, sondern gehe auch auf die psychischen und emotionalen Auswirkungen ein, die sich aus einer Beschneidung im Kindesalter ergeben können. Ich appelliere an die Eltern, ihr Kind nicht im Kindesalter beschneiden zu lassen und ihm damit die Entscheidungsfreiheit zu belassen. Genauso wie Mädchen und Frauen sollen auch Jungs und Männer vor einer Verstümmelung ihres Genitals geschützt werden. Sie haben das Recht auf Gleichberechtigung, das Recht, über irreversible Eingriffe selbst entscheiden zu dürfen, sowie das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit.